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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der CHECKPOINT Computersysteme GmbH, Ilsenburger Str. 5, 38855 Wernigerode.

Geschäftsführung S.Eichmeyer u. H.Herrmann, HRB 10522, AG Magdeburg

1. Allgemeines / Vertragsabschluß

1.1. Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In Ergänzung hierzu gelten gegebenenfalls die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller, auf die ergänzend Bezug genommen wird.

1.2. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. (E-Mail Preise1a@checkpoint-gmbh.de)

1.3. Unsere Angaben und Angebote hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte und Produktbeschreibungen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in unseren verschiedenen Druckschriften gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit der von uns angebotenen Erzeugnisse dienen. Insoweit ist die CHECKPOINT Computersysteme GmbH auch zu Änderungen der Leistungen in dem Umfang berechtigt, wie sie dem Käufer zur bestmöglichen Auftragserledigung zumutbar ist. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass er Waren, die er nicht oder nicht so bestellt hat, nicht annehmen muss. Auch hier gilt das Rückgaberecht nach Ziff. 5, so dass diese Lieferungen auf unsere Kosten und Gefahr zurückgeschickt werden können.

1.4. Kostenvoranschläge sind unverbindlich und können bei einer späteren Auftragsbestätigung um 15% über- bzw. unterschritten werden, ohne dass es einer besonderen Mitteilung an den Kunden bedarf.

1.5. Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der Ware durch den Kunden und nach Ablauf der Rückgabefrist zustande.

1.6. Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der CHECKPOINT Computersysteme GmbH. 1.7. Mit dem Öffnen der Originalverpackung, respektive der Plastikhülle, erkennt der Kunde unseren Urheberrechtsschutz und die Gewährleistungsbedingungen an.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1. Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung oder des Versandes der Ware. Bei Lieferung aufgrund von Abrufverträgen ist der Zeitpunkt der Versendung der jeweiligen Warenlieferung maßgeblich.

2.2. Preisänderungen, die aufgrund von Änderungen von Zöllen, Einfuhr- und Ausfuhrgebühren, Devisenbewirtschaftung etc. notwendig werden, bleiben vorbehalten.

2.3. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versand- und Verpackungskosten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation Schulung und sonstige Nebenleistung, soweit nicht schriftlich (E-Mail Preise1a@Checkpoint-GmbH.de) eine andere Vereinbarung geschlossen wurde.

2.4. Die Rechnungsbeträge sind fällig und netto ohne Abzug zahlbar innerhalb 7 tagen ab Rechnungslegung. Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Versand aller Lieferungen bleibt der CHECKPOINT Computersysteme GmbH gegen Vorkasse oder Barnachnahme vorbehalten. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe 5% über dem jeweiligen von der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de) bekannt gegebenen Basis-Zinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugschadens bleibt vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.

2.5. Im Falle des Verzuges des Kunden sind wir berechtigt, sämtliche Lieferungen an den Kunden, auch aus anderen Vertragsverhältnissen zu verweigern. Für etwaige Schäden aus dieser Nichtlieferung haften wir nicht.

2.6. Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbaren höheren Schadensersatz zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.

2.7. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Käufers sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.

3. Lieferfrist

3.1. Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird.

3.2. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.

3.3. Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung wenn wir die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben.

3.4. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie von uns nicht zu vertretenden Umständen, wie gesetzlicher oder behördlicher Anordnung ( z.B. Import- und Exportbeschränkungen) oder in Fällen von Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen. Im Falle nicht zu vertretender Lieferverzögerung sind wir berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teiles des Vertrages den Vertrag zu kündigen und die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Weiterhin verlängert sich die Lieferfrist in diesem Fall für die Restlieferung um 2 Monate nach Wegfall des Lieferhindernisses. Die Haftung der CHECKPOINT Computersysteme GmbH für die Lieferverzögerung oder einer daraus erwachsenden Vertragskündigung ist ausgeschlossen.

3.5. Geraten wir in Verzug mit der Lieferung, bestehen Schadenersatzansprüche nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

4. Lieferung, Versand, Gefahrübergang

4.1. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Der Besteller ist nicht berechtigt, selbständige Teillieferungen zurückzuweisen.

4.2. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt.

4.3. Die Gefahr geht auf den Besteller über , sobald die Sendung mit den Liefergegenständen unser Werk oder Lager verläßt. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Auf schriftliches Verlangen versichern wir die Ware auf Kosten des Kunden.

4.4. Bei der Zusendung von Warengegenständen und anderen Teilen an die CHECKPOINT Computersysteme GmbH trägt der jeweilige Versender das Transportrisiko bis zum Eintreffen bei der CHECKPOINT Computersysteme GmbH sowie sämtliche anfallenden Transportkosten. Dies gilt nicht für Rücksendungen im Rahmen des gewährten Rückgaberechtes.

5. Rückgaberecht für Verbraucherverträge

5.1. Wir gewähren ausschließlich für Rechtsgeschäfte, die eine natürliche Person zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können das gesetzliche Rückgaberecht im Fernabsatz. Solche Kunden sind an ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn sie die Ware binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt auf unsere Kosten und Gefahr zurücksenden. Ist die Ware nicht paketversandfähig, reicht ein entsprechendes schriftliches Rücknahmeverlangen per Brief, Fax oder einem anderen dauerhaften Datenträger ohne Angabe von Gründen innerhalb der Frist. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an CHECKPOINT Computersysteme GmbH, Ilsenburger Str. 5, 38855 Wernigerode. Eventuelle Werbebeigaben dürfen Sie in jedem Fall behalten.

5.2. Das Rückgaberecht besteht nicht bei versiegelter Ware (Audioaufzeichnungen, Videoaufzeichnungen, Software, auf Datenträgern aller Art) wenn Sie die versiegelnde Verpackung öffnen oder beschädigen (Entsiegelung). Das Rückgaberecht besteht ferner nicht bei Produkten, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden (z.B. individuell konfigurierte Rechner/Computer;) oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z.B. Anpassungen bei Soft- und Hardware) oder die auf grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, also z.B. Leistungen, die Ihnen online (z.B. Software zum Download) übermittelt wurden. Bitte beachten Sie, dass Bundles, Packs und sonstige Zusammenstellungen von Software und Hardware nur zusammen retourniert werden können.

5.3. Bei wesentlichen Verschlechterungen (z.B. Verschmutzung, Beschädigung der Ware, beschädigter Verkaufsverpackung, zerrissene oder beschriebene Dokumentationen und sonstige Printprodukte) behalten wir uns ausdrücklich vor, Ersatz zu verlangen. Auch der Wert der Gebrauchsüberlassung, z.B. bei allen Verbrauchsmaterialien, wie Tinte, Toner, Papier, Festplatten, Rohlinge, Disketten, Zip- und Jazz-Medien und sonstige wiederbeschreibbare Datenträger, sowie unterbrechungsfreie Stromversorgungen ist bis zur Rücksendung zu vergüten. Dies kann in der Regel Ihre Verpflichtung zur Zahlung des vollen Kaufpreises begründen. Ersatzansprüche machen wir insbesondere auch bei Prozessoren und Speicherbausteinen mindestens in Höhe des Preisverfalls zwischen Lieferung und Rücksendung geltend, zumal diese einem ständigen Preisverfall unterliegen. Auf die tatsächliche Benutzung kommt es nicht an. Ersatzansprüche treffen Sie natürlich auch bei Verlust der Ware, sofern dies nicht auf dem Wege der Rücksendung geschieht. Bewahren Sie in jedem Fall alle Nachweise einer ordnungsgemäßen Rücksendung auf.

5.4. Unfrei eingesandte Rücksendungen können wir leider nicht annehmen. Wir erstatten Ihnen nach Eingang der Ware umgehend den Kaufpreis und die Rücksendekosten entweder durch Gutschrift auf Ihr Kundenkonto oder nach Ihrer Wahl durch Überweisung auf Ihr angegebenes Konto. Für Kuriersendungen und sonstige unregelmäßigen Versandarten können wir in keinem Fall Kosten übernehmen, die über die regelmäßigen Postversandkosten hinausgehen. Bitte frankieren Sie die Rücksendung ordentlich und verwenden Sie - wenn möglich - zur Sicherheit unsere Versandverpackung.

5.5. Sollten Sie bei Erhalt der Sendung feststellen, dass die Ware beschädigt ist, so müssen Sie dies sofort bei der Post/dem Frachtdienst reklamieren und den Tatbestand (z. B. was ist feststellbar: Art der Beschädigung und wo und wann) aufnehmen lassen. Die Tatbestandsaufnahme muss auch dann veranlasst werden, wenn die Verpackung unbeschädigt ist und der Schaden an der Ware erst beim Auspacken festgestellt wird. Auch uns ist unverzüglich von dem Schaden Mitteilung zu machen und das Protokoll des Tatbestandes zu übersenden. Bei Eingang der Unterlagen und Rückgabe der beschädigten Ware erhalten Sie sofort eine Ersatzlieferung.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Rücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten die offene Forderung um 25%, so wird die CHECKPOINT Computersysteme GmbH auf verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten freigeben. Das Übersteigen der offenen Forderungen um 25% hat der Kunde darzulegen und zu beweisen.

6.2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

6.3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Sinne des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

6.4. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die andere Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilig Miteigentum zu übertragen.

6.5. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Dies gilt nicht für den Fall, dass sich der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung gegenüber CHECKPOINT Computersysteme GmbH in Verzug befindet. Der Besteller tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Weiterveräußerung oder allen sonstigen Rechtsgründen (Versicherung / unerlaubte Handlung) in Höhe des Faktura- Endbetrages an uns ab.

6.6. Die CHECKPOINT Computersysteme GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen in eigenem Namen einzuziehen.

6.7. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet auf das Eigentum der CHECKPOINT Computersysteme GmbH hinzuweisen, und diese umgehend zu unterrichten. Der Käufer hat Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware weitestmöglich abzuwehren.

7. Gewährleistung / Haftungsausschluß /Beschwerden, Kritik, Anregungen

7.1. Wir gewährleisten, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre für alle von uns gelieferten Produkte.

7.2. Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter und unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für unsachgemäße Lagerung, den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder Spannung, sowie den Anschluss an ungeeignete Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlende Programmsoftware und / oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht unsächlich für den gerügten Mangel sind.

7.3. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und / oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche Absprache mit CHECKPOINT Computersysteme GmbH oder durch Personen vornehmen läßt, die nicht durch uns autorisiert wurden.

7.4. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen, andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend §§ 377, 387 HGB.

7.5. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache bekannt wird, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, vor Übergabe der Kaufsache zur Reparatur oder Überprüfung eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen. Im Falle eines Datenverlustes kann die CHECKPOINT Computersysteme GmbH keinesfalls haftbar gemacht werden. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das Gerät bzw. Teil versehen mit einer genauen Fehlerbeschreibung, den Angaben der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheins in der Originalverpackung an die CHECKPOINT Computersysteme GmbH zu senden. Ohne diese Mitwirkung kann sich die Wandlung, Nachbesserung oder Minderung verzögern. Stellt sich bei der Überprüfung die Fehlerfreiheit des Gerätes oder Teiles heraus, so ist der Käufer verpflichtet eine Aufwandsentschädigung von pauschal 36,- EUR zu entrichten, die gesondert in Rechnung gestellt wird. Der CHECKPOINT Computersysteme GmbH bleibt vorbehalten, einen darüber hinaus gehenden Aufwand zu berechnen und geltend zu machen. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwandes vorbehalten.

7.6. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

7.7. Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7.8. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluß jedweder Gewährleistung verkauft.

7.9. Richten Sie Ihre Korrespondenz, eventuelle Rücksendungen oder auch Kritik, Anregungen oder Beschwerden an an

CHECKPOINT Computersysteme GmbH, Kundenservice, Ilsenburger Str. 5, 38855 Wernigerode.

Ihre Kritik erreicht uns auch per Mail Preise1a@checkpoint-gmbh.de

8. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen

8.1. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden. In diesem Fall werden alle noch offenen Rechnungen sofort fällig und wir können alle weiteren Lieferungen von der Erbringung einer Vorauszahlung, einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft oder anderer Sicherheiten abhängig machen.

8.2. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbaren höheren Schadensersatz zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.

9. Software, Literatur

Bei der Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstige Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an. Soweit die Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstanden Schaden.

10. Sonstige Schadensersatzansprüche

Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschuldens, Verschulden bei Vertragsabschluß oder etwaigen anderen verschuldungsabhängigen Anspruchsgrundlagen haftet die CHECKPOINT Computersysteme GmbH nur, soweit ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

11. Verwendung von Kundendaten

Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbedingungen mit dem Kunden betreffen, entsprechend den Datenschutzgesetzen zu verarbeiten. Eine Speicherung und Verwendung von Kundendaten erfolgt insbesondere nur im Rahmen der Auftragsabwicklung, sofern nicht der Kunde ausdrücklich einer weitergehende Verwendung zugestimmt hat. Der Kunde ist berechtigt solche weitergehenden Gestattungen jederzeit zu widerrufen.

12. Ausfuhrgenehmigung

Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Waren notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn / Taunus sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

13.1. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewährleistungsansprüche wird Wernigerode vereinbart.

13.2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Magdeburg vereinbart, wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

13.3. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.

13.4. Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder anderen rechtlichen Beziehungen mit der CHECKPOINT Computersysteme GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen zu einem Zweck, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Berechtigten (Verbrauchers) zugerechnet werden kann, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
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